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68 Treffer (Seite 5 von 14)
Kipper 3-Seiten
zGG: 32.000 kg
EZ 26.02.2015
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
79.135 €
Schwerlast
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
Gelb
533.000 km
EZ 09.12.2013
397 kW (540 PS)
EURO 5
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
37.485 €
Kipper Abroller
Automatik (12-Gang)
zGG: 29.000 kg
Blau
430.000 km
EZ 20.01.2020
375 kW (510 PS)
EURO 6d
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
99.365 €
Dreiseitenkipper
zGG: 18.000 kg
grau
EZ 15.07.2020
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
34.213 €
Kipper 3-Seiten
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
Türkis
99.900 km
EZ 02.09.2014
346 kW (470 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
96.985 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.


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