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66 Treffer (Seite 5 von 14)
Kipper 3-Seiten
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
Türkis
99.900 km
EZ 02.09.2014
346 kW (470 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
96.985 €
Kipper Abroller
Automatik (12-Gang)
zGG: 36.000 kg
Orange
42.000 km
EZ 12.11.2020
265 kW (360 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
135.065 €
Koffer
Schaltgetriebe (6-Gang)
zGG: 7.490 kg
weiß
56.000 km
EZ 01.10.2015
140 kW (190 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
31.535 €
Tankaufbau
Schaltgetriebe (12-Gang)
zGG: 18.000 kg
202.326 km
EZ 22.09.2009
206 kW (280 PS)
EURO 5
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
37.485 €
Andere Agados
ANr. 7447
PKW-Anhänger
EZ 28.02.2006
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
1.726 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.
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