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65 Treffer (Seite 11 von 13)
Kipper Abroller
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
427.310 km
EZ 13.10.2017
345 kW (469 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
80.801 €
Kipper Absetzer
Schaltgetriebe (6-Gang)
zGG: 18.000 kg
473.176 km
EZ 21.02.2008
176 kW (239 PS)
EURO 4
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
20.111 €
Kipper Abroller
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
blau
310.000 km
EZ 09.12.2015
375 kW (510 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
73.185 €
Kipper Absetzer
Automatik
zGG: 16.000 kg
RAL 2011
147.500 km
EZ 01.09.2016
220 kW (299 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
83.181 €
Frontstapler
EZ 05.06.2006
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
7.735 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.
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