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72 Treffer (Seite 10 von 15)
Getränkeaufbau
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
291.477 km
EZ 09.04.2015
265 kW (360 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
44.625 €
Pritsche/Plane
zGG: 18.000 kg
EZ 08.09.2010
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
5.653 €
Kipper Absetzer
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
394.082 km
EZ 05.04.2012
294 kW (400 PS)
EURO 5
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
33.915 €
Gefahrgut
Automatik (12-Gang)
zGG: 18.000 kg
467.413 km
EZ 05.06.2012
265 kW (360 PS)
EURO 5
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
25.906 €
Wechselfahrgestell
Automatik (12-Gang)
zGG: 26.000 kg
412.646 km
EZ 07.08.2015
324 kW (441 PS)
EURO 6
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
30.000 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.


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